Satzung - FC Bayern Fanclub "De Rot-Weiß'n Tinninger"

Direkt zum Seiteninhalt

Satzung

Wir über uns

FC Bayern-Fanclub
„De Rot - Weiß`n Tinninger“
Satzung

Satzung als PDF

§ 1 Name und Sitz
Der am 29.06.2010 gegründete Fanclub führt den Namen „De Rot - Weiß`n Tinninger“ und ist im Fanclubregister des FC Bayern München eingetragen. Sitz des Fanclubs ist in Tinning, 83308 Trostberg. Ein Eintrag ins Vereinsregister erfolgt nicht.


§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Fanclub versteht sich als friedlicher Botschafter des FC Bayern München und will das Erscheinungsbild des Vereins positiv mitprägen. Er unterstützt den FC Bayern aktiv bei Heim- und Auswärtsspielen, im Stadion oder bei Übertragungen und verfolgt keine kommerziellen Absichten. Der Fanclub will den Spaß am Fußball, die Kameradschaft sowie Freundschaft und den Kontakt mit anderen FC Bayern Fans fördern.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
a) Mitglied im Fanclub kann jede Person ab ihrer Geburt werden. Eine Mitgliedschaft von Personen unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich.
b) Mit Abgabe des Mitgliedsantrages erkennt das Mitglied vorbehaltlos die Satzung des Fanclubs an.
c) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Ausstellung einer Einzugsermächtigung bezüglich des Mitgliedsbeitrages auf das Fanclubkonto.
d) Die Vorstandschaft entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern nach freiem Ermessen.
e)
Die Vorstandschaft der Rot-Weiß`n Tinninger, kann Personen, die sich im Fanclub besonders verdient gemacht haben zum Ehrenmitglied ernennnen.


§ 4 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Fanclub endet durch:
a) den Tod des Mitgliedes
b) den Austritt, der schriftlich 1 Monat vor dem 30.06. zu erklären ist.
c) grobe Verstöße gegen die Grundgedanken, Zwecke und Aufgaben (§ 2) des Fanclubs oder deren Satzung
d) Beitragssäumigkeit trotz Mahnung
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Vorstandschaft.


§ 5 Geschäftsjahr, Mitgliedsbeitrag und Clubkonto
a) Das Geschäftsjahr beginnt am 01. 07. und endet am 30. 06.
b) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Familien (mit Kindern bis 18 Jahre ) = 20 Euro
Erwachsene = 10 Euro
Kinder und Jugendliche ( bis 18 Jahre ) = 5 Euro
Die Abbuchung erfolgt jährlich am 01. 07.
Bei einer Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr wird der volle Jahresbeitrag abgebucht.
c) Alle Beiträge, Einnahmen und Spenden sind ausschließlich für den Zweck und die Aufgaben ( § 2) des FC Bayern Fanclubs bestimmt.
Es kann keine Spendenquittung ausgestellt werden.
d) Das Fanclubkonto wird vom Kassier verwaltet. Auszahlungen vom Konto sind mit der Vorstandschaft abzustimmen.


§ 6 Organe und Vorstandschaft des Fanclubs
Organe des Clubs sind die Vorstandschaft, die erweiterte Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung.
1) Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:
1. Vorstand 2. Vorstand Kassier Schriftführer

2) Die erweiterte Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: Vorstandschaft   und von der Vorstandschaft zu bestimmende Beiräte

a) Die Vorstandschaft und Kassenprüfer werden alle 4 Jahre auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit, in einer offenen Wahl gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied ab 18 Jahren. Die Vorstandschaft bleibt solange im Amt, bis eine neue Vorstandschaft gewählt ist. Die Wiederwahl ist möglich.
b) Die Vorstandschaft ist für alle Angelegenheiten im Club zuständig, sowie verantwortlich und führt sie nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sie fasst Beschlüsse ausschließlich in Vorstandschaftssitzungen, die viermal im Geschäftsjahr abzuhalten sind.
c) Der Schriftführer protokolliert die Mitgliederversammlungen, Beschlüsse und Vorstandschaftssitzungen.
d) Der Kassier führt und kontrolliert die Konten des Clubs und überprüft die Beitragseinziehungen.
e) Die Kassenprüfer haben nach Beendigung eines Geschäftsjahres die Kassenprüfung durchzuführen und das Ergebnis in der Mitgliederversammlung zu berichten.

f) Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft aus seinem Amt aus, so bestimmt die restliche Vorstandschaft eine Ersatzperson die bis zur nächsten Mitgliederversammlung dessen Position einnimmt.

3) Die Mitgliederversammlung findet nur für Mitglieder einmal jährlich statt und wird per email und Homepage spätestens 2 Wochen vor dem Termin mit Tagesordnungspunkten bekannt gegeben.

a) Mitglieder ab 18 Jahren können mit je einer Stimme an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen sowie selbst gewählt werden.

b) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, in einer offenen Wahl und von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern entschieden.
c) Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
d) Anträge zur Tagesordnung sind per email bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen.
4) Die Mitgliederversammlung enthält wenigstens folgende Punkte:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Totengedenken
3) Verlesung des letzten Mitgliederversammlungs - Protokolls
4) Jahresbericht des Vorstandes
5) Jahresbericht des Kassiers
6) Bericht der Kassenprüfer
7) Entlastung des Vorstandes und des Kassiers
8) Wahlen
a, Wahl der Vorstandschaft (alle 4 Jahre)
b, Wahl der Kassenprüfer (alle 4 Jahre)
9) Anstehende Termine und Veranstaltungen
10) Anträge und Wünsche


§ 7 Kartenverteilung
a) Das Kartenkontingent obliegt der Vorstandschaft
b) Kartenwünsche nur per email an die Vorstandschaft
c) Keine Weitergabe der Karten zu kommerziellen Zwecken
d) Die Mitgliedschaft beinhaltet keinen Anspruch auf Karten


§ 8 Vereinsauflösung
1) Die Auflösung des Fanclubs „ De Rot - Weiß´n Tinninger “ bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der wahlberechtigten erschienenen Mitglieder.
2) In diesem Fall wird das Bankguthaben der Jugendarbeit des FC Bayern München gespendet
Die Satzung wurde einstimmig in der 3. Jahreshautpversammlung am 11. 08. 2013 verabschiedet.
Tinning, den 12.08.2013

Zurück zum Seiteninhalt